AGBs und Datenschutz

  • I.        Geltungsbereich

    1.      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „bplphoto“, vertreten durch

    Björn V. Plodek, Eichendorffstr. 1, 59494 Soest betreffend die Unternehmenssparte Fotografie.

    Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

    2.      „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bilder als Daten, Fachabzüge, ...)

     

    II.        Urheberrecht

    1.      Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

    2.      Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

    3.      Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

    4.      Die Nutzungsrechte gehen erst, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, über.

    5.      Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

    6.      Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

    7.      Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

     

    III.        Honorare, Eigentumsvorbehalt

    1.      Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.

    2.      Buchungen bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des geschätzten Auftragswertes, wenn kein abweichender Betrag vereinbart wurde. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

    3.      Die Kosten sind am Tag des Shootings bzw. bei Reportagen dem Tag der Veranstaltung in bar zu begleichen, können per Vorkasse gezahlt werden oder müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Shooting bzw. der Veranstaltung per Überweisung beglichen werden, aber spätestens mit Zugang der Rechnung.

    4.      Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

    5.      Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

    6.      Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

     

    IV.        Haftung

    1.      Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

    2.      Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

    3.      Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

    4.      Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

    5.      Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

     

    V.        Nutzungsrechte/Persönlichkeitsrechte

    Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

    Ist eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe für z.B. Social-Media gewünscht, so ist dies im Voraus vertraglich zu vereinbaren und der Fotograf ist als Urheber entsprechend der Möglichkeiten (Wasserzeichen, Vermerk, Verlinkung, etc.) zu nennen.

     

    VI.        Mitwirkungspflichten des Kunden

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung und vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

     I.        Leistungsstörung, Ausfallhonorar

    1.      Nach der Grundbearbeitung und Vorselektion stellt der Fotograf dem Auftraggeber bei Fotoshootings eine Galerie (Online, oder als Hadware) für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Erfolgt die Auswahl des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen, so kann die Auswahl durch den Fotografen erfolgen. Der Fotograf ist hierzu nicht verpflichtet. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen fertig bearbeitet und dem Kunden innerhalb weitere maximal 30 Tage zur Verfügung gestellt.

    2.      Abweichend von VII.1. erfolgt die Auswahl der zu übergebende Bilder bei Veranstaltungsreportagen (z.B. Hochzeiten, Geburtstag, Taufe, etc.) immer allein durch den Fotografen. Die Frist für Auswahl und Bearbeitung beträgt bei Veranstaltungsreportagen 6 Wochen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

    3.      Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

    4.      Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    5.      Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird für Veranstaltungsreportagen (z.B. Hochzeiten) wie folgt berechnet:

    Das Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:

    ·          Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%,

    ·          Storno 7 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %,

    ·          Storno ab 7 Tagen vor dem gebuchten Termin: 75 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

    Externe Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung zusätzlich in der Höhe berechnet, wie sie dem Fotografen in Rechnung gestellt werden. Dies erfolgt unabhängig vom Ausfallhonorar des Fotografen.

     

    II.        Datenschutz

    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

     

    III.        Digitale Fotografie

    1.      Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

    2.      Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

    3.      Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von vom Fotografen gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

    4.      Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Dies stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

    5.      Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

     

    IV.        Lieferzeiten und Reklamationen

    1.      Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 6 Arbeits-Wochen nach dem Shooting bzw. der Veranstaltung aus. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, den der Kunde zur Auswahl der Bilder wie in VII.1. beschrieben verwendet. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

    2.      Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    3.      Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

    4.      Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

     

    V.        Vertragsstrafe, Schadenersatz

    1.      Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von „bplphoto“ erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

    2.      Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

     

    VI.        Schlussbestimmungen

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen „bplphoto“. Die AGB gelten ab dem 01.01.2026.

     

    VII.        Salvatorische Klausel

    Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

  • 1.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

    Björn V. Plodek (Inhaber) – bplphoto

    Eichendorffstr. 1, 59494 Soest

    0179/1562930

    bplphoto@outlook.de

     

    2.    Zweck der Verarbeitung:

    Die Fotos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, oder im Auftrag.

     

    3.    Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

    Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print)Publikationen sowie auf Homepage/Facebookaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens, oder des Auftraggebers erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.

     

    4.    Kategorien von Empfänger:innen der personenbezogenen Daten:

    Die Fotos werden nur vom Unternehmen & Auftraggebende weitergegeben und nicht an Dritte.

    Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit werden sie ggf. auf der Homepage des Unternehmens eingestellt sowie für den Social-Media-Auftritt.

     

    5.    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

    Fotos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. Dies trifft auch auf weitere Personenbezogene Daten zu.

     

    6.    Widerrufsrecht bei Einwilligung:

    Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

     

    7.    Betroffenenrechte:

    Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    a.     Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)

    b.     Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)

    c.     Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)

    d.     Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)

     

    Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Brandenburg.